In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die unterschiedlichen Informationen zum Bürgerentscheid Windkraft in Kiedrich bereitstellen.  UZR versteht sich als Teil des zivilgesellschaftliches „Bündnis für Windkraft in Kiedrich“

Um was geht es? 

Die Gemeindevertretung Kiedrich hat am 4. März 2024 entschieden, die Bürgerinnen und
Bürger darüber abstimmen zu lassen, ob die Gemeinde den Bau von Windenergieanlagen im Gemeindewald ermöglichen soll. In Kiedrich liegt ein Teil des hessischen Wind-Vorranggebietes mit der Nummer 2-414g, das sich zum größeren Teil auf dem Gebiet von Eltville am Rhein erstreckt. Die Flächen auf Gemarkung Kiedrich sind komplett in
Besitz der Gemeinde. Innerhalb der Vorranggebiete soll der von der Bundes- und Landesregierung
angestrebte Bau von Windenergieanlagen vorrangig stattfinden. Windkraft ist hier gegenüber anderen Nutzungen bevorzugt, im Detail aber noch durch ein Genehmigungsverfahren zu prüfen. Beim
Bürgerentscheid am 9. Juni wird darüber abgestimmt, ob die Gemeinde diese Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen und eine konkrete Windparkplanung anstoßen soll. Dazu würde sie die Flächen an ein Projektentwicklungsunternehmen verpachten. Sie kann dabei auch Vorgaben für die Planung machen. Aus Sicht der Gemeinde wäre ein wichtiger Aspekt dabei der Schutz der Trinkwassergewinnung für Kiedrich bei Planung, Bau und Betrieb möglicher Windenergieanlagen.
In Eltville am Rhein wurde in einem Bürgerentscheid im Februar 2024 bereits entschieden, dass innerhalb der Vorranggebiete auf Eltviller Gemarkungen Windenergieanlagen geplant werden sollen. In welchem Umfang und an welchen konkreten Standorten, das ist noch nicht entschieden. Sollte sich beim Bürgerentscheid in Kiedrich die Mehrheit für die Windkraftplanung aussprechen, dann würde die Gemeinde Kiedrich sich dafür einsetzen, im
Sinne einer guten Planung möglichst gemeinsam mit der Nachbarkommune vorzugehen.

⇒ Infobrief der Gemeinde Kiedrich!

⇒ Einladung von RheingauWind